|
»
Ferienhaus Nr.372,
Ferienwohnung Nr.6, Crikvenica, Kvarner, Kroatien |
|
 |
. |
Ferienwohnung für
5 Personen
Details:
Innenbereich
Anfrage
|
|
Das schöne, neurenovierte Ferienhaus befindet sich unmittelbar am Meer gelegen in Crikvenica. Geschäfte und Restaurants sind 150 m entfernt. Bis zum Ortszentrum von Crikvenica und Selce sind es jeweils 1000 m entlang der Uferpromenade. Das Ferienhaus hat 7 Ferienwohnungen der I. Kategorie (***). Parkplätze vor dem Ferienhaus und im Hof. Eigene Bootsliegeplätze vor dem Ferienhaus an Bojen für 10 EUR/Tag. Sehr schöner, gepflegter Garten mit mediterraner Vegetation, mehreren Sitzmöglichkeiten und Gartengrill. Waschmaschinenbenutzung. Haustiere sind nur in einigen Ferienwohnungen erlaubt (Nr.4 und 5). Mit dem Gastgeber können Panoramafahrten mit dem Boot vereinbart werden.
|
|
|
|
Die
Ferienwohnung Nr.6 für 5 Personen befindet sich im Obergeschoss und hat ein Schlafzimmer mit Doppelbett, ein Schlafzimmer mit Doppelbett und Zusatzbett, ein Badezimmer, eine Wohnküche mit SatTV, Mikrowellenherd, Klimaanlage und eine möblierte Terrasse mit sehr schönem Meerblick. |
|
|
|
Weitere
Ferienwohnungen in diesem Ferienhaus:
Ferienwohnung Nr.1 für
4 Personen
Ferienwohnung Nr.2 für
2-3 Personen
Ferienwohnung Nr.3 für
4 Personen
Ferienwohnung Nr.4 für
4 Personen
Ferienwohnung Nr.5 für
4-5 Personen
Ferienwohnung Nr.7 für
5 Personen
|
|
|
Preise pro Unterkunft und Tag in EUR |
27.09.
-
01.05. |
01.05.-28.06.
06.09.-27.09. |
28.06.-12.07.
30.08.-06.09. |
12.07.-26.07.
23.08.-30.08. |
26.07.
-
23.08. |
|
5
Personen |
75,00 € |
85,00 € |
90,00 € |
95,00
€ |
100,00
€ |
|
Zusatzbett |
10,00 € |
10,00 € |
10,00
€ |
10,00
€ |
10,00
€ |
|
Kurtaxe im Preis inbegriffen
Kleinkind bis 4 Jahren im Elternbett: 2,50 €/Tag
Haustiere: 5 €/Tag
Anmeldegebühr: 3,50 €/Person
In den angegebenen Preisen sind eingeschlossen: Miete der Unterkunft, Bettwäsche, Handtücher, eingerichtete Küche oder Kochnische mit notwendigem Geschirr und Besteck, Strom, Wasser, Gas und Endreinigung. Die Preise beziehen sich auf einen Mindestaufenthalt von sieben (7) Tagen.
|
|